Urteil zur versehentlichen Markenverletzung in der Suchmaschinenwerbung

Dürfen fremde Marken als Keywords in den Suchmaschinen gebucht werden? Ein spannendes Urteil wurde am 13.12.2012 vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe getroffen.

Das Urteil aus 2010

Zugrunde gelegt wird ein Urteil vom LG Braunschweig am 24.11.2010. In diesem Rechtsstreit ging es, um das Erscheinen der Google AdWords Anzeige mit dem Keyword Praline unter der Keyword-Option „weitgehend passend“ zu dem Suchwort MOST Pralinen.
Die Richter sahen damals (trotz anderer Rechtsprechungen vor dem europäische Gerichtshof) als gegeben, dass der durchschnittliche Nutzer den Unterschied nicht erkennt, ob es sich bei dem beworbenen Produkt um den Markeninhaber oder jemand anderen handelt. Zudem hätte sich das Unternehmen vor der Schaltung der Google AdWords Anzeigen über die Keyword-Optionen und deren möglichen Auswirkungen informieren können und sogar sollen.

Keyword-Optionen in der Suchmaschinenwerbung

Doch was sind Keyword-Optionen? Mit Hilfe der Keyword-Optionen sind alle Werbetreibenden in der Lage die eigene Zielgruppe  einzuschränken oder auch auszuweiten. Insgesamt stellt Google AdWords 4 Keyword-Optionen zur Verfügung.  In der Standard Einstellung werden alle gebuchten Keywords mit der Option „weitgehend passend“ gebucht. Das muss nicht unbedingt falsch sein, allerdings kam es gerade in der Vergangenheit zu erheblichen Streitigkeiten.

Bundesgerichtshof Karlsruhe bessert nach

Am 13.12.2012 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun eine Korrektur vorgenommen. Welche unter dem Aktenzeichen I ZR 217/10 festlegt, dass es sich im oben beschriebenen Fall nicht um eine Markenrechtverletzung handelt. Schließlich seien die Werbeanzeigen auf Google als solche zur Genüge gekennzeichnet und entsprechen getrennt. Zudem weder die Marke noch ein Hinweis auf den Markeninhaber verwendet worden ist, welche eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke MOST ausschließt.

Ein Tipp von Frau Dr. Julia Blind

Frau Dr. Julia Blind ist Fachanwältin für Gewerblichen Rechtschutz bei KLEINER RECHTSANWÄLTE in Stuttgart. Sie schreibt als TIPP in der Internetworld.

Zitat:
„Nachdem der BGH für die Buchung fremder Marken als Keyword „grünes Licht“ gegeben hat, steht einer solche  Werbemaßnahme grundsätzlich nichts mehr im Wege. Doch gilt nach wie vor, dass durch die konkrete Ausgestaltung der Adwords-Anzeige nicht die Herkunftsfunktion der fremden Marke beeinträchtigt werden darf. Zudem ist zu beachten, dass die Prüfung der Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der fremden Marke den nationalen Gerichten ggf. zu abweichenden Einschätzungen gelangen als der BGH.“

Quelle:
http://www.internetworld.de/Wissen/Rechtstipp/Markenrechtsverletzung-bei-Google-Adwords-Gruenes-Licht-fuer-die-Buchung-fremder-Marken-72419.html

Robert Klimossek

War bis 2016 geschäftsführender Gesellschafter der conversionmedia GmbH & Co. KG als Spezialist für Google AdWords, Yahoo Searchmarketing, Affiliate Marketing und Analytics.