AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere bisherigen Allgemeine Geschäftsbedingungen, gültig bis 30.04.2012, finden Sie hier >>

Inhalt, gültig ab 01.05.2012

AGB zum Dienstvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Leistungen auf dienst vertraglicher Basis im IT-Bereich – Geschäftskunden –

§ 1 Allgemeines

1.1 Die CONVERSIONMEDIA erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden, auch wenn die CONVERSIONMEDIA nicht ausdrücklich widersprochen hat, keine Anwendung.

1.2 Diese AGB gelten auch dann, wenn die CONVERSIONMEDIA in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistungen durch den Kunden als Anerkennung dieser AGB unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenen Verzicht auf die Geltung seiner eigenen AGB.
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§ 2 Angebote und Preise

2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Beauftragung seitens der CONVERSIONMEDIA zustande. Erfolgt die Leistung durch die CONVERSIONMEDIA, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

Die Dienstleistungen der CONVERSIONMEDIA umfassen insbesondere:

  • Suchmaschinenoptimierung (seo)
  • Suchmaschinenmarketing (sea)
  • Webseitenerstellung
  • Softwareentwicklung
  • Affiliatemarketing
  • Allgemeine Dienstleistungen und Beratungen im Bereich Marketing
  • Schulungen und Workshops

2.2 Die Leistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Dienstvertrages ggf. nebst Leistungsscheins. Die darin genannten Preise sind verbindlich.

2.3 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise „Netto“, zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von zurzeit 19%.
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§ 3 Termine und Fristen

3.1 Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie von der CONVERSIONMEDIA und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Die Leistungsfrist beginnt soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss bzw. Absendung der Auftragsbestätigung. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass die CONVERSIONMEDIA ihrerseits die für sie notwendigen Leistungen ihrer jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.

3.2 Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die die CONVERSIONMEDIA nicht zu vertreten hat (einschließlich Streik oder Aussperrung) verschieben sich die Leistungstermine um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.

3.3 Gerät die CONVERSIONMEDIA mit der Leistungserbringung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen Verzuges für jede vollendete Woche auf 0,5% des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann, begrenzt. Die Verzugshaftung ist insgesamt begrenzt auf 5% des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages. Das gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der CONVERSIONMEDIA beruht.

3.4 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von der CONVERSIONMEDIA zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1% des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10% des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages. Ziffer 3.3 S. 3 gilt entsprechend.
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§ 4 Dienstleistung/Vertragsgegenstand

4.1 Inhalt, Beschaffenheit und Umfang der von der CONVERSIONMEDIA geschuldeten Leistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus dem jeweiligen Dienstvertrag ggf. nebst Leistungsschein. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Kunde. Die CONVERSIONMEDIA erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.

4.2 Der Vertragsgegenstand kann in einer einmaligen, auch in Teilen zu erbringenden Leistung bestehen oder auf Dauer angelegt sein.

4.3 Der Kunde akzeptiert, dass weder die CONVERSIONMEDIA noch die beauftragten Partnerprogramme jeden Affiliate (Publisher) und deren Webseiten inhaltlich prüfen und somit nicht sichergestellt werden kann, dass die Werbemittel des Kunden der CONVERSIONMEDIA ausschließlich auf thematisch relevanten Webseiten erscheinen werden.

4.4 Zur Begleichung der rechtmäßigen Provisionsansprüche der Partnerprogramme an die CONVERSIONMEDIA stellt die CONVERSIONMEDIA dem Kunden vor Beginn des Partnerprogramms eine Werbebudgetrechnung in Höhe von mindestens 500,00 EUR zzgl. gesetzl. MwSt. Dieses Werbebudget wird auf den Konten der CONVERSIONMEDIA oder den Partnerprogrammen unverzinst verwaltet. Fällige Provisionsansprüche des Partnerprogramms werden aus diesem Guthabenkonto bezahlt.

4.5 CONVERSIONMEDIA wird bei gegebenem Anlass eine Aufladung des Guthabenkontos vom Kunden verlangen. Die Höhe dieser Aufladung bemisst sich der Höhe nach der in den jeweils nächsten drei Monaten zu erwartenden, an Affiliates zu leistenden, Gesamtvergütungen zzgl. der hierauf anfallenden Provisionen für die Partnerprogramme. Das Guthaben auf diesem Konto muss stets ausreichen, um alle anfallenden Ansprüche des aktuellen Monats seitens des Partnerprogramms und der Affiliates zu bedienen. Andernfalls stellt die CONVERSIONMEDIA eine erneute Werbebudgetrechnung an den Kunden.

4.6
Gleicht der Kunde die Werbebudgetrechnungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang aus, sind sowohl die CONVERSIONMEDIA als auch die Partnerprogramme dazu berechtigt, alle Kampagnen des Kunden zu deaktivieren und auf den Zahlungseingang zu warten.

4.7 Eine von einem Affiliate verdiente Vergütung wird dem Kunden erst nach erfolgter Freigabe belastet und dem Affiliate gut geschrieben. Die Freigabe zu einer Vergütung erfolgt per eMail, Telefon, Fax oder sonstigen Kommunikationsformen seitens der CONVERSIONMEDIA an den Kunden. Eine Freigabe gilt automatisch als erteilt, wenn der Kunde einen Vergütungsanspruch nicht innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen storniert hat.

4.8 Storniert der Kunde einen Vergütungsanspruch nicht innerhalb der Frist von 30 Tagen, so ist auch ein unberechtigter Vergütungsanspruch an das Partnerprogramm und den Affiliates zu verprovisionieren. Eine Rückabwicklung ist nicht möglich.

4.9 Weder die CONVERSIONMEDIA noch die Partnerprogramme übernehmen eine Gewähr oder Garantie für die Vertriebsziele oder die Richtigkeit der durch die Nutzer übermittelten Daten.

4.10 Die Erfassung und Zuordnung von erreichten Vertriebszielen bzw. vermittelten Umsätzen erfolgt u. a. mit Hilfe von Cookies und entsprechenden Trackingmodulen, die in die jeweilige „Landing Page“ bzw. Website des Kunden eingebunden werden müssen. Der Kunde stellt sicher, dass die entsprechende Erfassungstechnik rechtzeitig vor Aktivierung des Partnerprogramms in sein Angebot integriert wird und voll funktionsfähig ist. Er stellt darüber hinaus sicher, dass die Erfassungstechnik während der gesamten Dauer des Partnerprogramms funktionsfähig bleibt.

4.11 Der Kunde ist für die von ihm bei Internet-Besuchern gesetzten Cookies allein verantwortlich. Insbesondere ist er allein für die Aufklärung über die von ihm vorgenommene, ggf. datenschutzrechtlich relevante Speicherung von Kundendaten und die Einholung etwaiger datenschutzrechtlicher Einwilligungen des Nutzers verantwortlich.

4.12 Der Kunde verpflichtet sich, keine Aktivitäten und Maßnahmen zu unternehmen, die geeignet sind, gezielt Affiliates abzuwerben. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, es zu unterlassen, Affiliates mit dem Ziel zu kontaktieren, diese für die Teilnahme an einem Partnerprogramm unter Ausschluss der CONVERSIONMEDIA oder beteiligter Partnerprogramme zu gewinnen.

4.13 Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das in Ziffer 4.12 genannte Verbot, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen, bei CONVERSIONMEDIA und / oder beteiligter Partnerprogramme aufgrund des Verstoßes konkret entstandenen Schaden angerechnet.
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§ 5 Durchführung der Dienstleistung

5.1 Ort der Leistungserbringung ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, der Sitz der CONVERSIONMEDIA.

5.2 Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter der CONVERSIONMEDIA werden von diesem ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter der CONVERSIONMEDIA. Bei der Auswahl wird die CONVERSIONMEDIA die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Die CONVERSIONMEDIA erbringt die Leistungen durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. Wird eine von der CONVERSIONMEDIA zur Vertragserfüllung eingesetzte Person durch eine andere ersetzt und ist eine Einarbeitung erforderlich, so geht diese zu Lasten der CONVERSIONMEDIA.

5.3 Die CONVERSIONMEDIA bestimmt –nach Maßgabe des Vertragsgegenstandes- die Art und Weise der Leistungserbringung.

5.4 Der Kunde ist gegenüber der CONVERSIONMEDIA bzw. den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern der CONVERSIONMEDIA mit Ausnahme des im Rahmen von Ziffer 12.3 Vereinbarten, nicht weisungsbefugt.

5.5 Sofern die CONVERSIONMEDIA die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
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§ 6 Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde benennt der CONVERSIONMEDIA einen fachkundigen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren.

6.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der CONVERSIONMEDIA die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen usw., soweit diese nicht von der CONVERSIONMEDIA geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Die CONVERSIONMEDIA darf, außer soweit sie Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen usw. ausgehen.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die CONVERSIONMEDIA soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Beauftragung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch der CONVERSIONMEDIA ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.

6.4 Für die ordnungsgemäße Erfüllung der in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen benötigt die CONVERSIONMEDIA uneingeschränkten Zugriff auf alle Informationen, die notwendig sind, um den Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Darunter fallen Zugriff auf Analyse- und Auswertungstools über Nutzerbewegungen auf der Webseite, auf Administrationskonten von Drittanbietern sofern die Erfüllung der dazu passenden Dienstleistung diesen Vertrag betrifft sowie Zugriff auf den Server des Kunden (per FTP oder Remote) und / oder das Content Management System des Kunden.

6.5 Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist die CONVERSIONMEDIA berechtigt, daraus resultierenden Mehraufwand gemäß den allgemeinen Dienstleistungspreisen der CONVERSIONMEDIA in Rechnung zu stellen.

6.6 Soweit nichts anderes vereinbart, wird der Kunde alle von der CONVERSIONMEDIA übergebenen Unterlagen, Informationen usw. bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust rekonstruiert werden können.
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§ 7 Nutzungsrechte

7.1 An den Dienstleistungsergebnissen, die die CONVERSIONMEDIA im Rahmen des Vertrages erbracht und den Kunden übergeben hat, räumt sie dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks auf Dauer zu nutzen. Diese Rechte schließen die etwaig vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Anbieter.

7.2 Die CONVERSIONMEDIA kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Widerruf erfolgt durch schriftliche Widerrufserklärung; Ziffer 12.1 S. 3 gilt entsprechend. Die CONVERSIONMEDIA hat dem Kunden vor dem Widerruf eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann die CONVERSIONMEDIA den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat der CONVERSIONMEDIA die Einstellung der Nutzung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Widerrufserklärung schriftlich zu bestätigen.

7.3 Die CONVERSIONMEDIA überprüft nicht, ob die durch die CONVERSIONMEDIA erstellten Informationen für den Kunden oder die Internetseiten des Kunden gegen Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde und Auftraggeber allein ist für Zulässigkeit und die Einhaltung der Rechte Dritter aller diesem Vertrag zuzuordnenden Informationen oder Daten sowohl in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht verantwortlich. Die CONVERSIONMEDIA wird vom Kunden von allen Ansprüchen Dritter freigestellt, deren Schäden darauf beruhen, dass der Kunde der CONVERSIONMEDIA Inhalte zur Veröffentlichung ungeprüft übergibt.
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§ 8 Laufzeit

8.1 Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres schriftlich gekündigt werden. Erstmals möglich ist diese Kündigung zum Ablauf des Kalendervierteljahres, das auf das erste Kalendervierteljahr nach Vertragsabschluss folgt. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt. Dies gilt jeweils nicht, soweit Abweichendes vereinbart ist.

8.2 Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann jedoch sowohl von der CONVERSIONMEDIA als auch vom Kunden ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden.

8.3 Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam.
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§ 9 Vergütung, Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung

9.1 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen grundsätzlich innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.

9.2 Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der jeweilige Auftrag das verfügbare Kreditlimit, ist die CONVERSIONMEDIA berechtigt, diesen und weitere Aufträge nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Das gleiche gilt, wenn der CONVERSIONMEDIA nach der Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen.

9.3 Gleicht der Kunde eine Forderung zum vereinbarten Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, ist die CONVERSIONMEDIA berechtigt, getroffene Skonto-Vereinbarungen sowie Vereinbarungen über Zahlungsziele, für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen. Die CONVERSIONMEDIA ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen.

9.4 Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten der CONVERSIONMEDIA gutgeschrieben ist.

9.5 Die CONVERSIONMEDIA ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist die CONVERSIONMEDIA berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und 5 Euro Mahngebühren zu verlangen. Das Recht der CONVERSIONMEDIA einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

9.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden, mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.
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§ 10 Leistungsstörungen

10.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat die CONVERSIONMEDIA dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Diese Pflicht der CONVERSIONMEDIA besteht soweit nichts anderes vereinbart ist nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung rügt. Der Kunde hat dazu die Dienstleistungserbringung durch die CONVERSIONMEDIA angemessen zu beobachten.

10.2 Hat die CONVERSIONMEDIA eine nicht vertragsgemäße Leistung zu vertreten und gelingt ihr die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung auch innerhalb der vom Kunden gesetzten Nachfrist aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.3 Im Fall einer Kündigung gem. Ziffer 10.2 hat die CONVERSIONMEDIA Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. Der Anspruch entfällt, für solche Leistungen, in Bezug auf welche der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach dem Zugang der Kündigungserklärung qualifiziert darlegt, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.

10.4 Hat die CONVERSIONMEDIA eine nicht vertragsgemäße Leistung nicht zu vertreten, wird sie dem Kunden im Rahmen ihrer Möglichkeiten deren vertragsgemäße Erbringung anbieten. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, kann die CONVERSIONMEDIA damit verbundenen Aufwand und nachgewiesene Kosten geltend machen.

10.5 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben unberührt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der CONVERSIONMEDIA, insbesondere ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Arglist sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.6 Für etwaige über vorstehend Ziffer 10.1 – 10.3 hinausgehende Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 11.
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§ 11 Haftung

11.1 Die CONVERSIONMEDIA haftet auf Schadensersatz
-für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
-nach dem Produkthaftungsgesetz und
-für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die die CONVERSIONMEDIA, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

11.2 Die CONVERSIONMEDIA haftet bei leichter Fahrlässigkeit, soweit sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht bzw. deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.3 Soweit die CONVERSIONMEDIA für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall wird die Haftung auf den Vertragswert begrenzt.

11.4 Für die Verjährung gilt Ziffer 10.5 entsprechend.

11.5 Bei Verlust von Daten haftet die CONVERSIONMEDIA nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit der CONVERSIONMEDIA tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

11.6 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen die CONVERSIONMEDIA gelten Ziffern 11.1 -11.4 entsprechend.

11.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Nutzung des Agenturkontos der CONVERSIONMEDIA für die Plattform Searchmetrics diese unverzüglich nach Erhalt der Zugangsdaten auf ihre Funktionsfähigkeit zu untersuchen und etwaige auftretende Mängel unverzüglich der CONVERSIONMEDIA mitzuteilen.
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§ 12 Searchmetrics Agenturkonto

Für die Nutzung der Software Searchmetrics über das Agenturkonto der CONVERSIONMEDIA gilt folgendes:

12.1 Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung und der entgeltliche Zugang zu der durch die CONVERSIONMEDIA bereitgestellten und in der jeweils aktuellen Produktbeschreibung näher beschriebenen Plattform. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung, die auf der Webseite des Herstellers unter http://www.searchmetrics.com/de/premium-suite.html näher beschrieben sind.

12.1 Die Searchmetrics GmbH als Hersteller ist Inhaber sämtlicher Rechte in Zusammenhang mit der Plattform und der damit verbundenen Datenbank und Software. Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an der Plattform, dem Datenbankwerk, der Datenbank und den Inhalten, Daten und sonstigen Elementen stehen ausschließlich dem Hersteller zu.

12.2 Der Auftraggeber hat im Rahmen dieses Nutzungsvertrags das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von Searchmetrics zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Eine automatisierte Abfrage durch Scripte o.ä. ist nicht gestattet.

Urheberrechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke auf der Plattform dürfen nicht verändert werden.

12.3 Der Auftraggeber darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise verwenden zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeglicher Form und/oder für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung gegenüber Dritten

12.4 Mit der Übermittlung der zur Analyse durch die Plattform eingestellten und erforderlichen Inhalte räumt der Auftraggeber sowohl Searchmetrics als auch CONVERSIONMEDIA das Recht ein, diese Inhalte für die Dauer dieses Nutzungsvertrags auf die für die Bereithaltung in der Datenbank und den Abruf durch den Vertragspartner erforderlichen Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen und bereitzuhalten.

12.5 Die Searchmetrics GmbH und die CONVERSIONMEDIA sind widerruflich berechtigt, den Auftraggeber im Rahmen seines Internet-Auftritts und in Marketingmaterialien als Referenzkunden zu benennen.

12.6 Die CONVERSIONMEDIA verpflichtet sich, dem Auftraggeber die zur Nutzung der Internet-Plattform erforderlichen Zugangsdaten auf einem Datenträger oder per elektronischer Datenübermittlung (Werkstück) innerhalb von 5 Werktagen nach Zustandekommen einer verbindlichen Bestellung zu liefern. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens des Vertragsverhältnisses ist nicht gestattet.

12.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, CONVERSIONMEDIA und/oder der Searchmetrics GmbH auf Anforderung sämtliche vorhandenen Nutzungsdaten seiner Webseite zur Verfügung zu stellen, die mit der Nutzung der Plattform im Zusammenhang stehen.
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§ 13 Verschiedenes

13.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen 7 Tagen schriftlich durch die CONVERSIONMEDIA bestätigt werden. Ein Fax bzw. eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.

13.2 Die CONVERSIONMEDIA und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung eines zwischen der CONVERSIONMEDIA und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

13.3 Soweit die CONVERSIONMEDIA auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird sie ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig (§ 11 Abs. 5 BDSG) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Die CONVERSIONMEDIA wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Lösch- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner soweit gemäß § 11 Abs. 2 BDSG oder sonstiger Rechtsnormen notwendig, vor der Zugriffsmöglichkeit der CONVERSIONMEDIA schriftlich vereinbaren. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

13.4 Der CONVERSIONMEDIA und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder die CONVERSIONMEDIA, noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung gesondert vereinbart worden ist.

13.5 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Parteien ist der Sitz der CONVERSIONMEDIA.

14.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen der Parteien sowie für Streitigkeiten in Bezug auf das Entstehen und die Wirksamkeit dieser Vertragsverhältnisse ist gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz der CONVERSIONMEDIA. Die CONVERSIONMEDIA ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
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