Facebook-Fallen vermeiden

Über 20 Millionen Internetnutzer verfügten Anfang 2012 in Deutschland über einen Facebook-Account. Das sind stolze 40 Prozent mehr als noch ein Jahr zu vor. Und täglich werden es mehr. Für Unternehmen ergeben sich damit aber nicht nur zusätzliche Marketingchancen mit größeren Reichweiten. Zugleich sind auch die Risiken nicht zu unterschätzen, gegen bestehende Datenschutzgesetze zu verstoßen.

Ein Facebook-Auftritt wird für Unternehmen als Marketing-Instrument immer unverzichtbarer. Aktuell nutzen fast ein Drittel aller deutscher Unternehmen Facebook zu Kommunikationszwecken mit stark steigender Tendenz. Ein Facebook-Auftritt sollte aber sehr viel mehr als nur eine „Plattform für Marketing-Aktionen“ sein. Auch um positive und negative Äußerungen von Kunden und Dritten zum eigenen Unternehmen nicht nur einfach als Information wahrzunehmen, sondern auch entsprechend reagieren zu können, ist eine Social-Media-Präsenz wichtig. Kommunikation über Facebook und Co. kann mit der Annahme und Verarbeitung von Kritik einerseits genauso wie mit positivem Feedback das Fundament einer effizienteren und kundenfreundlicheren Geschäftspolitik bilden.
Zugleich haben Marketing und der Kunden-Dialog über Social Media Plattformen für Unternehmen allerdings auch Grenzen. Es drohen Abmahnungen von Verbraucherschutzorganisationen und Konkurrenten bis hin zu Bußgeldern von Aufsichtsbehörden, wenn keine rechtskonforme Facebook-Präsenz erfolgt. Hierzu sollten insbesondere folgende Rechtstipps beachtet werden.

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Impressum

Auf ein Impressum – wie die Anbieterkennzeichnung genannt wird – kann nicht verzichtet werden. Ein zulässiges Impressum gemäß den Regelungen zu Informationspflichten und Anbieterkennzeichnung im Internet muss den Anforderungen von § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) entsprechen. Diese Regelungen sollen vor allem für den Internetnutzer ein Mindestmaß an Transparenz und Information über die natürliche oder juristische Person oder eine Personengruppe sicherstellen, die ihm einen Dienst im Internet anbietet. Ziel des Impressums ist es u.a., Dritten eine Rechtsverfolgung im Streitfall zu erleichtern.
Fehlt ein Impressum oder entspricht dieses nicht den gesetzlichen Normen, ist dies zumeist ein Indiz dafür, dass auch andere Teile des Facebook-Auftritts nicht der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung genügen.
Abmahnungen von Rechtsanwälten, die diesbezüglich das Internet täglich durchforsten, sind dann vorprogrammiert. Gleichzeitig stellt ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen bestehende Vorschriften u.U. eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EURO geahndet werden.

Tipp: Auch persönliche Facebook-Profile, die auf Konzerte, Verkäufe oder Termine hinweisen, benötigen ein Impressum. Für die Erstellung eines Facebook-Impressums gibt es zahlreiche Anbieter. Im Regelfall reicht aber auch ein direkter Link zu dem Impressum der eigenen Unternehmenswebsite.

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Fanpage-Name

Bei der Wahl des Namens der Facebook-Fanpage gelten dieselben Rechtsgrundsätze wie bei der Wahl von Domainnamen. Das bedeutet nach einer bekannten Redensart: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“- es sei denn, es können eigene Namens-, Titel- oder Markenrechte geltend gemacht werden.
Eine vorhergehende Recherche in Suchmaschinen und den Archiven von Markenämtern gehört daher zu jeder Namenswahl, vor allem dann, wenn nicht exakt der eigene Firmen- oder Markenname übernommen wird.

Fans gewinnen

Stellen Sie sich vor: Ihre Fanpage ist gerade erstellt, alle nötigen Informationen samt Impressum sind vorhanden. Was aber fehlt sind die Fans, denen Ihre Fanpage gefällt. Facebook bietet über den „Publikum erweitern“-Button die Möglichkeit, Freunde, E-Mail oder auch Skype-Kontakte auf die Fanseite einzuladen. Dazu klicken Sie auf den Button, lassen Ihr Adressbuch nach Fans durchsuchen, während Sie sich schnell noch einen Kaffee holen. Und dann? Sie haben schneller gegen geltendes Recht verstoßen, als Sie im Kaffee rühren können! Denn auch diese Art von Einladung zählt zur „Werbung“ im Sinne des Wettbewerbsrechtes. Bevor diese Kontakte genutzt werden dürfen, ist jeweils ein Einverständnis des betreffenden Empfängers erforderlich, um insoweit Rechtsverstöße zu vermeiden.
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Persönliche Nachrichten verschicken

Auch ist es nicht erlaubt, ungefragt Nachrichten mit Werbeinhalten an andere Nutzer zu verschicken. Von Fanseiten können keine Nachrichten an Nutzer verschickt werden. Aus diesem Grund versenden viele Unternehmer Nachrichten über ihre persönlichen Profile. Dies ist jedoch ohne vorherige Erlaubnis verboten!

Auf fremden Pinnwänden werben

Die eigenen Angebote auf anderen fremden Facebook-Fanpages anzupreisen, ist nicht erlaubt. Das ist in etwa so, als ob ein Unternehmen in der Geschäftsstelle eines anderen Unternehmens ohne Erlaubnis für sich wirbt.

Irreführung

Facebookseiten mit fiktiven Personen und eigenen Werbebotschaften anzulegen und damit falsches Vertrauen in das Unternehmen zu erzeugen, ist unzulässig!
Es handelt sich hierbei um eine wettbewerbsrechtlich sanktionierte Irreführung. Sollte dies aufgedeckt werden, ist nicht nur mit einer Abmahnung, sondern auch mit zusätzlichen Kosten und Schadenersatzforderungen sowie einem erheblichen Imageschaden zu rechnen.

Urheberrechte missachten

Grafiken und Fotografien sind urheberrechtlich geschützt. Wer sie bei Facebook hoch lädt oder teilt, benötigt hierzu grds. die Einwilligung der Rechteinhaber.
Auch die Vorschaubilder, die Facebook beim Teilen von Inhalten aus Links generiert, sind „Vervielfältigungen“ und „öffentliche Zugänglichmachungen“.
Das Einverständnis des Rechteinhabers muss jedoch nicht schriftlich vorliegen sondern kann auch schlüssig erklärt sein. Die Schaltflächen „Gefällt mir“ oder „Teilen“ in einem Artikel bedeuten zum Beispiel ein Einverständnis des Autors, dass der Artikel samt Vorschaubild auf Facebook geteilt wird.
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Fazit

Wer rechtskonform auf der Social-Media-Plattform `Facebook` vertreten sein will, kommt nicht um hin, sich mit allen entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu beschäftigen und diese zu berücksichtigen. Ansonsten drohen teure Abmahnungen und Bußgelder. Wer diese vermeiden will, sollte sich an ein professionelles Unternehmen wenden, das alle Facetten eines rechtskonformen Facebook-Auftritts kennt.

Die Autoren

Malika MabtolMalika Mabtol ist Auszubildende zur Kauffrau für Marketing Kommunikation bei der conversionmedia GmbH & Co. KG und spezialisiert sich im Social-Media Bereich. Neben ihrer Ausbildung absolviert sie momentan ein Abendstudium zur Marketing-Kommunikations-Fachwirtin.

Robert KlimossekRobert Klimossek ist Gründer und Geschäftsführer der conversionmedia GmbH & Co. KG und zuständig für den kompletten Online-Marketing-Bereich. Er bietet seinen Kunden „Marketing aus einer Hand“. Wichtig ist es ihm dabei, Kampagnen mit einem breiten Marketing-Mix für jeden Kunden aufzustellen und das Optimum aus jeder einzelnen Marketing-Kampagne herauszuholen.

Robert Klimossek

War bis 2016 geschäftsführender Gesellschafter der conversionmedia GmbH & Co. KG als Spezialist für Google AdWords, Yahoo Searchmarketing, Affiliate Marketing und Analytics.