conversionmedia GmbH & Co. KG
Hünxerstrasse 389
46537 Dinslaken
Telefon: 0049 (0) 2064 62 599 - 0
Telefax: 0049 (0) 2064 62 599 - 444
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
conversionmedia GmbH & Co. KG

April 2008 – conversionmedia GmbH & Co. KG

Hünxer Strasse 389
46537 Dinslaken

§ 1 Allgemeines
Sämtliche Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner (nachfolgend “Kunde” genannt) und der conversionmedia GmbH & Co KG (nachfolgend “conversionmedia” genannt) erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen.
Abweichungen und Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen bedürfen in jedem Falle der Schriftform.
Gerichtsstand ist 46537 Dinslaken.
Beiden Vertragsparteien ist es mit gegenseitiger Kenntniss erlaubt, mit der nachstehend erläuterten Kooperation oder des Vertragsverhältnisses zu werben.
§ 1.1
Diese zugrunde liegenden Vertrags- und Geschäftsbedingungen gelten auch dann als ausdrücklich vereinbart, wenn in der Zukunft Verträge zwischen der conversionmedia und Kunden geschlossen werden, selbst wenn sich die conversionmedia bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich darauf beruft.
Insbesondere hiervon betroffen sind Geschäftsabschlüsse, die schriftlich, mündlich, per Telefon, per Fax, per eMail, per Post oder sonstwie an die conversionmedia übermittelt werden.
Dem entgegenstehende Bestimmungen des Kunden werden seitens der conversionmedia nicht anerkannt, es sei denn, daß diese Bestimmungen und / oder Bedingungen des Kunden vor Vertragsabschluss schriftlich durch die Geschäftsführung der conversionmedia anerkannt wurden.

§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand
Ein Vertrag kommt zwischen conversionmedia und einem Kunden nur dann zustande, wenn die conversionmedia vor Vertragsabschluß dem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreitet, in welchem der Leistungsumfang sowie Preise und Zahlungsbedingungen beschrieben wird.
Die Dienstleistungen der conversionmedia umfassen insbesondere:
- Suchmaschinenoptimierung (seo)
- Suchmaschinenmarketing (sem)
- Webseitenerstellung
- Softwareentwicklung
- Eventmarketing
- allgemeine Dienstleistungen und Beratungen im Bereich Marketing
- Schulungen und Workshops

Grundsätzlich behält sich die conversionmedia das Recht vor, einzelne Aufträge abzulehnen. Von diesem Recht wird insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn der Auftrag rassistische, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder sexistische Inhalte enthält, oder die Arbeiten der conversionmedia bei Erfüllung des Vertrages gegen die sittlichen, religiösen oder weltanschaulichen Werte anderer verstoßen würden.

Die conversionmedia kann Kunden eine flexible Anpassung der laufenden Verträge anbieten, wenn dies zum Wohl des Kunden beiträgt. Diese Anpassung ist seitens des Kunden binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung durch die conversionmedia schriftlich zu bestätigen. Diese schriftliche Bestätigung kann mittels Fax, eMail oder auf dem Postwege an die conversionmedia zugesandt werden.
Die Anpassung des laufenden Vertrages wird dann gültig, wenn die schriftliche Bestätigung bei der conversionmedia eingeht. Bleibt die schriftliche Bestätigung durch den Kunden aus, so gilt der Vertrag weiter, der der Anpassung vorrausgeht.

§ 3 Außenstehende (Dritte) Dienstleister
Im Rahmen der Dienstleistungen der conversionmedia werden Dritte Dienstleister hinzugezogen. Diese Dritten Dienstleister sind insbesondere projektbezogene, freie Mitarbeiter der conversionmedia oder fremde Dienstleister, deren Angebote einen Mehrwert für den Kunden bieten. Ebenfalls zählen hierzu Distributoren und Lieferanten oder Unternehmen, die im Einzelfalle ausgesucht werden.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß projektbezogen projektrelevante Daten des Kunden an diese Dritten Dienstleister weitergegeben werden, wenn Art und Umfang der die durch die conversionmedia zu erfüllenden Dienstleistungen dies erfordern. Diese Weitergabe von Kundendaten werden seitens der conversionmedia zuvor in einem Gespräch oder auf dem schriftlichen Wege dem Kunden mitgeteilt.

§ 4 Datenschutz
Während der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der conversionmedia werden beiderseitig Geschäftsinhalte und allgemeine wie auch vertrauliche Informationen ausgetauscht, die grundsätzlich der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Insbesondere werden seitens der conversionmedia Informationen an den Kunden weitergegeben, die grundsätzlich geistiges Eigentum der conversionmedia sind und auch bleiben. Zu diesen Informationen zählen jeweils individuelle Pläne, Zeichnungen, Strategien oder auch Programmatischer Quellcode. Diese Informationen werden dem Kunden schriftlich per eMail, per Fax oder auf dem Postwege zugänglich gemacht oder im Gespräch zwischen der conversionmedia oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen und dem Kunden erläutert. Der Kunde erkennt mit der Vertragsunterzeichnung des in § 2 benannten Vertrages das Eigentumsverhältnis an all diesen Daten seitens der conversionmedia an. Sollte der Kunde dieses geistige Eigentum der conversionmedia anderen, Dritten, zugänglich machen und daraus einen Vorteil erzielen, so steht der conversionmedia ein Ersatzanspruch für die Beratung und Informationserlangung zu, deren Wert im Einzelfall ermittelt wird. Maßgeblich für diese Wertermittlung ist nicht unbedingt die Zeit, die die conversionmedia damit verbracht hat diese Information verwertbar zu machen, sondern der Wert den der Kunde mit der Erlangung und Umsetzung der Information für sich nutzbar machen könnte.
Unter die Verschwiegenheitspflicht fallen auch Daten, die durch die erbrachten Leistungen der conversionmedia auswertbar werden. Der Kunde darf auch nach Vertragsende die individuellen Informationen keinem unbeteiligten (ausgenommen sind eigene Mitarbeiter) weitergeben.
Personenbezogene Daten werden bei beiden Parteien vertaulich behandelt und unterliegen den gängigen Bestimmungen des Datenschutzes personenbezogener Daten.

§ 5 Haftung
Die conversionmedia haftet bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der conversionmedia oder durch die conversionmedia eingesetzter Erfüllungsgehilfen verursacht werden, sowie aus Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz jeweils nur in der Höhe des beim Vertragspartner entstandenen Schadens.

In anderen Fällen haftet die conversionmedia nur in den Fällen, in denen eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

§ 5.1
conversionmedia haftet nicht für das Verhalten von eingesetzten Erfüllungsgehilfen. Ferner ist jede Schadenersatzhaftung ausschliesslich auf die Schäden begrenzt, die typischerweise auftreten können.
In allen anderen Fällen haftet die conversionmedia nicht.

§ 5.2 (Haftungsfreistellung durch den Kunden)
Sämtliche von conversionmedia benutzen Daten (beispielsweise Keywords, Adressen, eMail Adressen, Logos, Werbetexte, Bilder etc.) sind durch den Kunden spätestens bei der endgültigen Abgabe des Werkstückes durch die conversionmedia hinsichtlich rechts- oder sittenwidriger oder sonstwie gegen Rechte Dritter verstossender Inhalte zu überprüfen. Insbesondere macht die conversionmedia darauf aufmerksam, daß die durch den Kunden übermittelten Daten und Informationen zu dem betreffenden, von conversionmedia zu erfüllenden Vertrag, nicht hinsichtlich ihrer Rechtsfähigkeit geprüft werden. Schadenersatzansprüche Dritter gegen die conversionmedia die aus einer hier beschriebenen Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens des Kunden beruhen, werden an den Kunden weitergeleitet.
Die Mitwirkungspflicht des Kunden besteht also nicht ausschliesslich auf der reinen Übermittlung der von conversionmedia benötigten Daten, sondern geht auf die Prüfung der Rechtsverhältnisse und etwaiger Verletzungen von Rechten Dritter an diesen Daten über.

§ 6 Mitwirkungspflichten seitens des Kunden
Der Kunde hat sämtliche Änderungen seiner Geschäftsdaten, die die conversionmedia und der sorgfältigen Auftragsabwicklung betreffen, sofort schriftlich mitzuteilen. Bei Änderungen die beim Kunden eintreten, und aufgrund einer versäumten Mitteilung an die conversionmedia Aufträge nicht rechtzeitig oder genügend sorgsam fertig gestellt werden können, haftet die conversionmedia nicht.
Aufträge oder Weisungen des Kunden an die conversionmedia oder an ihre Erfüllungsgehilfen benötigen in jedem Fall der Schriftform und müssen eindeutig als solche gekennzeichnet und auch verständlich formuliert werden. Bei Schäden, die durch missverständliche Weisungen oder mündlich überbrachte Weisungen des Kunden an die conversionmedia oder ihrer Erfüllungsgehilfen eintreten, haftet die conversionmedia nicht.
Die Mitwirkungspflichten des Kunden beinhalten ebenso einen ständig verfügbaren Zugriff auf die seitens conversionmedia zur Auftragserfüllung benötigten Daten wie Webseitenquellcode oder einen ständig verfügbaren Zugang zu einem FTP Server des Kunden.
Ferner gehört es zu dem Mitwirkungspflichten des Kunden, conversionmedia alle benötigten Daten digital zu übermitteln. Sollte es notwendig sein analog übermittelte Daten zu digitalisieren, berechnet conversionmedia den Zeitaufwand in Stunden, den die conversionmedia benötigt die entsprechenden Daten zu Digitalisieren. Eine Preisberechnung dieser Dienstleistung kann Pauschal erfolgen, andernfalls berechnet die conversionmedia zum aktuellen Stundensatz den Zeitaufwand dem Kunden.

§ 7 Vergütung
Die Vergütung der conversionmedia richtet sich nach dem in § 2 genannten Vertrag. Abweichende Regelungen müssen von beiden Seiten schriftlich per Fax, per Post oder per eMail erklärt werden. Die Änderung der Vergütung wird ab dem Tag wirksam, den die conversionmedia schriftlich mitteilt.
Die im Angebot kalkulierten Werte sind zum Teil auch Schätzwerte, von der die conversionmedia zum Zeitpunkt der Angebotserstellung ausgeht. Hierzu zählen insbesondere CPC (”Cost per Click”) Kampagnen, deren tatsächliche Preise nicht von der conversionmedia beeinflusst werden können, sondern durch fremde Faktoren bestimmt werden. Die conversionmedia ist bei Angebotserstellung bemüht, eine realistische Einschätzung der Preisentwicklung innerhalb der verhandelten Vertragslaufzeit zu geben. Der Kunde hat aber keinen Anspruch auf eine tatsächliche Erreichung dieser Schätzwerte. Bei Schäden dadurch haftet die conversionmedia nur bei Vorsatz, arglistiger Täuschung oder grobem Vorsatz. In allen anderen Fällen haftet die conversionmedia nicht.
Um dem Kunden eine größtmögliche Transparenz der Aktivitäten von conversionmedia zu geben, kann der Kunde ein monatliches Reporting über alle Aktivitäten die ihn direkt betreffen, verlangen. Dieses Reporting wird dem Kunden ausschliesslich in Schriftform per eMail zugesandt.
Bis zu drei Tagen nach Erhalt des Reportings kann der Kunde Änderungen der Strategie verlangen. Nach Verstreichen dieser Frist erklärt sich der Kunde mit den Maßnahmen der conversionmedia einverstanden.

§ 8 Rechnung und Fälligkeit
Alle Rechnungen die seitens der conversionmedia an ihre Kunden versandt werden, sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die geschuldeten Beträge geraten automatisch in Verzug, wenn Sie nicht binnen von 10 Tagen auf dem Geschäftskonto der conversionmedia gutgeschrieben werden. Gerät der Kunde darüber hinaus mit der geschuldeten Summe in Verzug, so ist die conversionmedia berechtigt, die geschuldeten Beträge ab dem ersten Tag nach Verzugseintritt mit einem Verzugszins von 5% über dem jeweiligen Basiszins der EZB (”Europäische Zentralbank”) zu berechnen, es sei denn, der Betrag war gestundet.
Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen länger als 21 Tage nach Verzugseintritt in Verzug, so ist die conversionmedia berechtigt, sämtliche Daten wie Webseitenquellcode, Bilder, CPC Kampagnen oder sonst jedwede geleistete Form der Dienstleistung vorrübergehend bis zur Begleichung der Gesamtschuld oder eines seitens der Geschäftsleitung der conversionmedia unterzeichneten Stundungs- oder Rückzahlungsplanes von den FTP Servern oder den Datenbanken beteiligter Dritter Dienstleister oder den Servern der conversionmedia zu entfernen. Diese vorrübergehend für den Kunden gesperrten Daten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung auf den Servern der conversionmedia, die im Einzelfall entscheiden kann diese Daten nicht mehr über das Internet verfügbar zu machen. Die vertraglich vereinbarte Kooperation beginnt wieder mit dem Tag, an dem die Schuld des Kunden auf den Konten der conversionmedia gutgeschrieben wird oder einem durch die Geschäftsleitung akzeptierten Stundungsplanes welcher ein Datum der Wiederaufnahme der Dienstleistung enthält. Die in der Zwischenzeit anfallenden Gebühren Dritter wie auch nötigen Auslagen der conversionmedia trägt der Kunde.
Eine Aufrechnung von Forderungen gegen die conversionmedia ist nur dann möglich, wenn die Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 9 Kündigungsfristen
Die jeweilig zugrunde liegenden Vertragslaufzeiten werden jeweils in den Verträgen, die in § 2 beschrieben werden, benannt.
Darüber hinaus hat der Kunde eine Kündigungsfrist, die ihm erlaubt, innerhalb von 6 Wochen zum Quartalsende den bestehenden Vertrag ordentlich zu kündigen. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beidseitig darüberhinaus bestehen.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund liegt insbesondere dann vor, wenn dem Kündigenden eine Fortsetzung der Kooperation oder des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.
Ebenso besteht ein Recht zur ausserordentlichen Kündigung seitens der conversionmedia dann, wenn eine Verschlechterung der Vermögenserhältnisse des Kunden eintreten oder der Kunde erklärt, seine anfallenden Rechnungen nicht mehr begleichen zu können oder zu wollen. Diese schriftliche Mitteilung ist direkt an die Geschäftsleitung der conversionmedia zeitnah zu richten, um weiteren Schaden abzuwenden.
Erfolgt diese Mitteilung nicht in einem seitens der conversionmedia akzeptablen Zeitfenster, so ist die conversionmedia nicht verpflichtet auf die Wünsche des Kunden einzugehen sondern kann ein addieren der geschuldeten Beträge und deren sofortige Begleichung verlangen. Ein wichtiger Grund zur ausserordentlichen Kündigung besteht auch dann, wenn über dem Vermögen eines der Vertragspartner die Zwangsvollstreckung betrieben oder eröffnet wird. Auch ein drohendes Insolvenzverfahren über dem Vermögen des Vertragspartners ermächtigt zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
Mit der Auflösung des vertraglichen Verhältnisses werden alle Beträge die der Kunde der conversionmedia noch schuldet sofort fällig. Eine Stundung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung der conversionmedia möglich.
Der Kunde hat nach Vertragsende mit sofortiger Wirkung die conversionmedia von allen vertraglichen Verpflichtungen zu befreien. Gleichzeitig erhält die conversionmedia das Recht, alle vertraglichen Verpflichtungen die den Kunden selbst betreffen, oder solche, die in seinem Auftrag eingegangen worden sind, zu kündigen. Daraus resultierende Gebühren oder Kosten trägt der Kunde.

§ 10 Datenerfassung und -verarbeitung über diese Webseite (Google Analytics)
Google Analytics
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§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam werden oder gegen geltendes Recht verstossen, so tritt an diese Stelle eine solche Bestimmung, die aktuellem Recht am nächsten kommt.

conversionmedia GmbH & Co. KG im April 2008

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